Buchführung - gehört zur Existenzgründung

Tags: Buchführung 23 Juli, 2008

Wenn man ein Unternehmen gründet, dann gehört es ebenso zu den Pflichten Buch zu führen, Jahresabschlüsse und Steuerabrechnungen zu schreiben. Man kann diesen Aufgabenbereich der Buchführung mit Hilfe eines Steuerbüros outsourcen. Zumeist übernimmt diese Aufgabe ein Steuerberater, welcher sich auch einfach besser im Dschungel der steuerrechtlichen Pflichten auskennt. Denn jedes Unternehmen unterliegt mitunter anderen Vorgaben vom Finanzamt. Die Buchführung gehört zum betieblichen Rechnungswesen. Man unterscheidet zwischen Finanz- (externe) und Betriebsbuchführung (interne).

Die externe ist für das Finanzamt. Anhand der Buchführung können alle Vorgehen genau auf Rechtmäßigkeit geprüft und Steuerhinterziehung damit weitestgehend unterbunden werden. Die Buchführung zeichnet im Endeffekt alle finanziellen Vorgänge auf, wie Investitionen, Ausgaben, Einnahmen. Für das Finanzamt müssen alle steuerlichen Belege korrekt sein. Auch der Unternehmer selbst kann so besser nachvollziehen, was alles in einem Geschäftsjahr passiert ist. Aufgrund der Zahlen der Buchführung wird der Jahresabschluss und die Gewinn- und Verlustrechnung berechnet.

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