Die veröffentlichten Artikel im August

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Zahlreiche Artikel zum Thema “Hilfreiche Wirtschaftsbegriffe” wurden in der ersten Hälfte des Monats August veröffentlicht. Im folgenden soll eine kurze Zusammenfassung der Artikel erfolgen. Das Bundesministerium für Arbeit mit Sitz in Berlin und Bonn hat die Aufgabe Strategien zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Arbeitssicherung zu entwickeln und umzusetzen. Wie diese Aufgaben im Detail gelöst werden erfahren Leser im Artikel “Bundesministerium für Arbeit und Gesundheit“. Die Deflation beschreibt das Ausmaß des Rückgangs des Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen. Die Deflation ist das Gegenteil der Inflation die die Steigerung des Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen angibt. Welche Folgen mit der Deflation verbunden sind jetzt umfassend im Artikel zur Deflation lesen.

Das Ehegattensplitting kommt im Rahmen des deutschen Einkommenssteuerrechts bei der Anwendung des Steuertarifs zur Zusammenveranlagung von Ehepaaren im Sinne des § 32a Abs. 5 EStG zum Einsatz. Das Ehegattensplitting wird in 3 Schritten durchgeführt.Wie genau die verschiedenen Schritte ablaufen verrät der Artikel zum Ehegattensplitting. Im Rahmen der Erfolgsrechnung wird der Gewinn eines Unternehmens für eine Abrechnungsperiode ermittelt. Dazu werden die Aufwendungen den Erträgen gegenübergestellt. Details zur Erfolgsrechnung bietet der Artikel zur Erfolgsrechnung.

Die Fertigungskosten setzen sich aus den Fertigungseinzelkosten, die direkt auf die Kostenträger zurechenbar sind, den Fertigungsgemeinkosten und den Sondereinzelkosten der Fertigung zusammen. Wie diese einzelnen Kosten betriebswirtschaftlich verrechnet werden erfahren unsere Leser im Artikel zu den Fertigungskosten in anschaulicher und zugleich kompakter Darstellung.

Rückblick zu den veröffentlichten Artikeln im Juli

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Im Juli wurden verschiedene Artikel zu speziellen Begrifflichkeiten aus der Wirtschaft veröffentlicht, die im Rahmen der Existenzgründung von Bedeutung sind. Alle wichtigen Informationen zur Abgeltungssteuer konnten unserer Besucher in einem kompakten Artikel lesen. Welche Möglichkeiten sich im Sinne der Finanzierung über einen Akzeptkredit ergeben erfuhren Gründer in praxisorientierter Form. Welche Voraussetzung für die Schließung eines Arbeitsvertrages von Unternehmern und Gründern zu beachten sind, wurde im Juli vorgestellt. Die Vorgaben hinsichtlich der Bankenaufsicht wurden im Artikel zu Basel 2 erörtert. Schlussendlich stellten wir den Unternehmern mit einem Artikel zum Betriebsergebnis das Vorgehen zur Ermittlung des Unternehmenserfolgs vor.

Geschäftskonto und Existenzgründung

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Bei der Existenzgründung stellt sich die Frage, ob der Existenzgründer ein Geschäftskonto eröffnen muss oder ob die Finanzen des Unternehmens mit über das private Girokonto laufen können. Grundsätzlich gibt es hierzu keine gesetzlichen Regelungen, aufgrund der besseren Übersichtlichkeit empfiehlt sich jedoch eine getrennte Kontoführung.

Als Geschäftskonto kann der Gründer ein normales Girokonto verwenden, da die Finanzverwaltung diesbezüglich keine bestimmten Anforderungen an das Giro- oder Geschäftskonto stellt. Der Existenzgründer sollte allerdings darauf achten, dass Kontoauszüge am Automaten erhältlich sind (bei Offlinekonten) oder per Post zugestellt werden (bei Onlinekonten). Selbst ausgedruckte Kontoauszüge werden in vielen Fällen von der Finanzverwaltung nicht anerkannt. Die Kontoführungsgebühren bei Geschäftskonten liegen zwischen 0,- und 100,- Euro, abhängig von der Bank, bei welcher man das Konto eröffnet. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich daher, jedoch sollte beachtet werden, dass mit den Gebühren auch abweichende Dienst- und Beratungsleistungen verbunden sind.


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