Geschäftskonto - Gründernews

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Ein Geschäftskonto unterscheidet sich von einem Privatkonto dadurch, dass es dazu dient, geschäftliche Ein- und Auszahlungen d.h. sämtliche betrieblichen Geldbewegungen abzubilden. Jedoch bestehen keine grundlegenden Funktionsunterschiede, da die Giro-Leistungsmerkmale (z.B. Überweisungs- und Gutschriftsgeschwindigkeit) die selben sind. Auch erkennnen Kunden oder Lieferanten nicht, ob es sich um ein Privat- oder Geschäftskonto handelt.

Gesetzliche Vorschriften, die die Führung eines Geschäftskontos verlangen, gibt es nicht. Existenzgründern ist es allerdings anzuraten ein Geschäftskonto zu eröffnen, da man auf diesem Weg Ein- und Auszahlungen schneller privater oder geschäftlicher Natur zuordnen kann und somit die monatliche Buchhaltung übersichtlicher und transparenter wird. Die saubere Aufteilung verschiedener Zahlungsvorgänge ist gerade in der Anfangszeit einer Existenzgründung sehr wichtig.

Ein Geschäftskonto wird von fast allen Banken angeboten, wobei die Gebühren dafür stark variieren. Jedoch werden seitens der Bank auf Existenzgründer ausgerichtete Beratungsleistungen angeboten. Relativ sicher sind Existenzgründer bei der Eröffnung eines Geschäftskontos bei Regionalinstituten wie den Volksbanken oder Sparkassen, da diese meist den Auftrag zur Unterstützung regionaler Existenzgründer haben.

Geschäftskonto und Existenzgründung

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Bei der Existenzgründung stellt sich die Frage, ob der Existenzgründer ein Geschäftskonto eröffnen muss oder ob die Finanzen des Unternehmens mit über das private Girokonto laufen können. Grundsätzlich gibt es hierzu keine gesetzlichen Regelungen, aufgrund der besseren Übersichtlichkeit empfiehlt sich jedoch eine getrennte Kontoführung.

Als Geschäftskonto kann der Gründer ein normales Girokonto verwenden, da die Finanzverwaltung diesbezüglich keine bestimmten Anforderungen an das Giro- oder Geschäftskonto stellt. Der Existenzgründer sollte allerdings darauf achten, dass Kontoauszüge am Automaten erhältlich sind (bei Offlinekonten) oder per Post zugestellt werden (bei Onlinekonten). Selbst ausgedruckte Kontoauszüge werden in vielen Fällen von der Finanzverwaltung nicht anerkannt. Die Kontoführungsgebühren bei Geschäftskonten liegen zwischen 0,- und 100,- Euro, abhängig von der Bank, bei welcher man das Konto eröffnet. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich daher, jedoch sollte beachtet werden, dass mit den Gebühren auch abweichende Dienst- und Beratungsleistungen verbunden sind.

Geschäftskonto

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Verfügt man über ein Geschäftskonto und man bezieht Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, laufen diese Fördergelder über das Privatkonto ab. Der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld sollen nämlich den Gründer als Privatperson in der Anfangszeit der Existenzgründung absichern und nicht die Selbstständigkeit. Somit werden diese Gelder nicht in der betrieblichen Buchführung geführt. Für den Antrag auf eines der Gelder benötigt man einen Businessplan. Auf ein Geschäftskonto können Gründer, die eine Geschäftsidee und einen Businessplan mit der kommenden Rechtsform Mini GmbH ( ein Euro GmbH, Unternehmergesellschaft, 1 Euro GmbH )umsetzen, nicht verzichten. Das Geschäftskonto ermöglicht allen Gesellschaftern der Unternehmergesellschaft Zugriff auf das Geschäftskonto. Nicht nur bei einer Mini GmbH kann das der Ausschlag für ein Geschäftskonto sein. Je nach Geschäftsidee und Businessplan werden viele oder wenige Geldbewegungen vorkommen. Daher müssen die Konditionen für ein Geschäftskonto auf die ermittelten wahrscheinlichen Geldtransfers abgestimmt werden. Ein Geschäftskonto bei einer Online-Bank ist dann denkbar, wenn man keine Schecks einlösen oder Bargeld einzahlen muss. Immer gilt, dass man sich Zeit für die Wahl des Geschäftskonto-Anbieters nehmen muss.


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