Das Ehegattensplitting
Tags: ehegattensplitting, zusammenveranlagung Lexikon 10 August, 2010Das Ehegattensplitting kommt im Rahmen des deutschen Einkommenssteuerrechts bei der Anwendung des Steuertarifs zur Zusammenveranlagung von Ehepaaren im Sinne des § 32a Abs. 5 EStG zum Einsatz. Das Ehegattensplitting wird in 3 Schritten durchgeführt. Im ersten Schritt erfolgt die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens beider Ehegatten und dessen Halbierung (Splitting). Im zweiten Schritt erfolgt die Berechnung der Einkommenssteuer auf das halbierte Einkommen der Ehegatten nach dem geltenden Einkommenssteuertarif. Die ermittelte Einkommenssteuer wird im dritten Schritt verdoppelt und stellt somit den einkommenssteuerpflichtigen Betrag der Ehegatten unter Anwendung des Ehegattensplittings dar.
Hintergrund des Ehegattensplittings ist die Anwendung des Besteuerungsprinzips nach der Leistungsfähigkeit auf die Ehe einer Wirtschaftsgemeinschaft. Voraussetzung für die Anwendung des Ehegattensplittings ist das Vorliegen einer Einkommensdifferenz zwischen den Eheleuten. Einkommenshöhen oberhalb der Progressionszone erlauben keine steuerlichen Vorteile durch die Anwendung des Ehegattensplittings. Bedeutung hat das Ehegattensplitting nicht nur bei progressiven Steuerarten mit konstantem Durchschnittssteuersatz sondern auch bei steigendem Steuersatz.
Das Ehegattensplitting verschafft den Ehegatten einen steuerlichen Vorteil gegenüber der Besteuerung eines unverheirateten Paares. Diese Steuerersparnis wirkt sich unter Umständen auch auf die etwaige Selbstständigkeit eines oder beider Ehegatten aus.
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