Das Einstiegsgeld
Einstiegsgeld 27 März, 2009Jeder Existenzgründer kann zur Unterstützung aus dem ALG2 heraus eine Förderung für das zukünftige Unternehmen beantragen. Die Förderung nennt sich Einstiegsgeld und wird nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit berechnet. Außerdem wird bei der Berechnung auch die Bedarfsgemeinschaft mit einberechnet. Das Einstiegsgeld besteht aus dem ALG2 plus 50% des ALG2 zudem wird ein Zuschuss von 10% für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft gewährt.
Der Gründungszuschuss wird zunächst 6 Monate dem Existenzgründer als Hilfestellung zugesprochen. Damit sind die Lebenshaltungskosten gesichert und der Gründer kann sich auf sein Unternehmen konzentrieren. Während der Förderung übernimmt die Arbeitsgemeinschaft die Sozialversicherung des Neugründers. Sind die Aussichten für den Erfolg mit der neuen Firma gut, kann der Existenzgründer für weitere 6 Monate einen Antrag auf Einstiegsgeld bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft stellen. Um jedoch den Antrag gewährt zu bekommen wird ein Businessplan für den Antrag auf Einstiegsgeld benötigt.
Der Businessplan besteht aus einem Unternehmenskonzept, Kalkulationsbeispiele, der Geschäftsidee, dem Standort der Firma und anderen wichtigen Dingen. Als Vorlage kann der Existenzgründer einem Businessplan Muster zum Inspirieren nutzen. Im Internet gibt es mittlerweile eine große Auswahl an Mustervorlagen, ein Blick lohnt sich. Der Steuerberater steht ihnen sicherlich auch mit nützlichen Tipps und Vorlagen zur Seite, nehmen sie die Hilfe in Anspruch so steht einer Existenzgründung nichts mehr im Wege.
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