Die Abgeltungssteuer
Tags: abgeltungssteuer Lexikon 09 Juli, 2010In die Steuerart der Quellensteuern einzuordnen wird die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erhoben. Als Kapitalerträge sind Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie die Erträge aus Kapitalforderungen jeglicher Art, wenn für diese eine Zusage bezüglich der Zahlung besteht, anzusehen. Direkt bei der Entstehung der Steuerschuld wird diese vom Steuerschuldner oder dem beauftragten Finanzinstitut anonym an das Finanzamt abgeführt. Für Unternehmer die einen Gründungszuschuss erhalten haben ist es wichtig sich mit dem Thema Abgeltungssteuer zu beschäftigen.
Als Abgeltungssteuer wird ein fester Steuersatz, der sich unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz (duale Einkommenssteuer) des Steuerschuldners ergibt, von der Bemessungsgrundlage der Kapitalerträge abgeführt. Die Abgeltungssteuer setzt sich dabei aus dem festen Abgeltungssteuersatz, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer zusammen. Für sogenannte Steuersatzspreizungen erfolgt eine Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Ausgenommen von der Abgeltungssteuer sind ebenfalls Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsanteilen wenn der Veräußerer über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, wenigstens an 1% des Stammkapitals beteiligt war.
Kapitalerträge die aus der gewerblichen Tätigkeit oder auf Antrag bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 25% bzw. wenigstens 1% bei Vorliegen einer Tätigkeit für die Gesellschaft resultieren, sind ferner abgeltungssteuerbefreit.
Ein Kommentar zum Thema “Die Abgeltungssteuer”
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30 Juli 2010 um 13:38 Uhr
[…] die im Rahmen der Existenzgründung von Bedeutung sind. Alle wichtigen Informationen zur Abgeltungssteuer konnten unserer Besucher in einem kompakten Artikel lesen. Welche Möglichkeiten sich im Sinne […]