Die Erfolgsrechnung
Lexikon 13 August, 2010Im Rahmen der Erfolgsrechnung wird der Gewinn eines Unternehmens für eine Abrechnungsperiode ermittelt. Dazu werden die Aufwendungen den Erträgen gegenübergestellt. Die Erfolgsrechnung wird auch Gewinn- und Verlustrechnung genannt. Es können je nach Rechnungszweck verschiedene Erfolgsrechnungen unterschieden werden. Dahingehend kann die interne, die externe und die steuerliche Erfolgsrechnung unterschieden werden. Zum Zeitpunkt einer Unternehmensgründung kann es sein, dass der Gewinn noch ausbleibt und Zuschüsse nötig sind. Über einen Businessplan können Fördermittel zur Existenzgründung vergeben werden.
Zur Ermittlung des Gewinns im Rahmen der externen Erfolgsrechnung kann das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB oder das Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung zur Anwendung kommen. Die interne Erfolgsrechnung erfolgt zur Unternehmenssteuerung als kurzfristige Erfolgsrechnung die unterjährig durchgeführt wird. Je nach internem Rechnungszweck kann die kurzfristige Erfolgsrechnung unternehmensspezifisch strukturiert werden.
Welche Zielgrößen ein Unternehmen für die Erfolgsrechnung definiert kann je nach Zielsetzung variieren. Umgesetzt werden kann die kurzfristige Erfolgsrechnung als Ist-, Normal- oder Planerfolgsrechnung gestaltet werden.
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