Die Franchisegebühr

Tags: , Lexikon 24 August, 2010

Im Rahmen von Franchiseverträgen wird in der Regel eine Franchisegebühr vereinbart. Diese ist von dem Franchisenehmer für die Zurverfügungstellung des Geschäftskonzepts über die einheitliche Geschäftsausstattung, Marken und Namensnutzung und etwaigen Ausbildungsleistungen durch den Franchisegeber, zu zahlen. Die Franchisegebühr kann als einmalige Zahlung oder als laufendes Entgelt gestaltet werden. In der Regel wird zwischen den Vertragspartnern die monatliche Zahlung der Franchisegebühr vereinbart.

Die Franchisegebühr kann aus einem erstellten Unternehmenskonzept, aus dem die zu erwarteten Umsätze prognostiziert werden können, abgeleitet werden. Die Höhe gestaltet sich dabei in Abhängigkeit von dem erzielten Umsatz des Franchisenehmers. Die Franchisegebühr bewegt sich dabei meist zwischen 2% und 12% vom monatlichen Nettoumsatz des Franchisenehmers, können aber auch höher vereinbart werden.

Eine als fix vereinbarte Franchisegebühr muss auch im Falle keiner Umsatzerzielung an den Franchisegeber durch den Franchisenehmer gezahlt werden. Je nach Umfang der Leistungen des Franchisegebers kann  auch die Höhe der Franchisegebühr festgelegt werden.

Ein Kommentar zum Thema “Die Franchisegebühr”

  1. Die veröffentlichten Artikel im September 2010 | Existenzgründung & Businessplan sagt:

    […] Möglichkeiten der Zahlung der Franchise-Gebühr möglich sind zeigt der Artikel zur Franchisegebühr […]

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