Die Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Tags: , , Unternehmergesellschaft 03 September, 2008

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird ab November 2008 neue Chancen auf dem Gründer-Markt auftun. Denn mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft wird es endlich in Deutschland möglich sein mit einem Stammkapital von einem Euro ein Unternehmen zu gründen, das haftungsbeschränkt ist.

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft folgt zum Großteil den Regelungen der GmbH und ist deshalb auch in das GmbH-Recht eingebettet. Für Gründer ist der wichtigste Aspekt das Stammkapital, wenn es auch in den Folgejahren nach der Gründung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auf 25 000 Euro aufgebaut werden muss.

Dafür müssen die Gründer der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ein Viertel ihrer Jahresgewinne aufwenden, bis die genannte Schwelle erreicht wurde. Es ist nicht möglich Sacheinlagen zu tätigen. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann mit dem vollen Stammkapital eine Umfirmierung zur GmbH beantragen. Dies ist allerdings nicht zwingend.

Hinterlasse einen Kommentar

Du musst eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben.


Wordpress Themes by Mobile Themes / Jim / Übersetzt ins Deutsche von Pascal Senn
Copyright © 2007 Existenzgründung & Businessplan. All rights reserved.