Einführung der Mini GmbH im Septemer 2008

Tags: , Mini GmbH 19 Mai, 2008

Durch die Einführung der Mini GmbH ab September 2008 wird die Gründung einer GmbH nicht nur kostengünsiger, sondern vor allem auch unbürokratischer. Unter Verwendung einer vorgegebenen Mustersatzung wird es in Fällen mit wenigen Gesellschaftern möglich sein, eine Mini GmbH beurkundungsfrei zu starten. Damit ist es also nicht mehr notwendig, einen Notar einzuschalten, eine einfache und kostengünsitge Beglaubigung der Unterschriften genügt.

Zugleich wird die Eintragung der auch als UG (Unternehmergesellschaft) bezeichneten Unternehmensform beim Handelsregister vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren abgekoppelt und dadurch erheblich beschleunigt. Einfache Gründungen von UG s können durch die elektronische Eintragung somit im besten Fall innerhalb von 1 - 2 Tagen erfolgen. Da die rechtlichen Grundlagen für die UG noch nicht genau bekannt sind, empfiehlt sich für interessierte Existenzgründer jedoch die Konsultation eines auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes.

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