Einstiegsgeld - Starthilfe

Tags: Einstiegsgeld 22 Juli, 2008

Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Ermessensleistung der ARGE für Arbeitslosengeld II Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen möchten. Das Einstiegsgeld soll in den ersten schwierigen Monaten den Gründer sozial absichern. Bei Erfüllung der Anforderungen des Antrags auf Einstiegsgeld und einem positiven Urteil des Sachbearbeiters wird das Einstiegsgeld meist für sechs bis zwölf Monate gewährt. Die Höhe des Einstiegsgeld richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Bezieher von Einstiegsgeld bleiben in der Regel gesetzlich sozialversichert und die ARGE übernimmt normalerweise die Kosten dafür.

Das Einstiegsgeld ist eine Leistung, die nicht zurückgezahlt werden muss und da es keine Lohnersatzleistung ist, muss es nicht versteuert werden. Seit der Einführung des Einstiegsgeld konnten sich mit dieser Hilfe viele Arbeitslose erfolgreich selbstständig machen.

Hinterlasse einen Kommentar

Du musst eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben.


Wordpress Themes by Mobile Themes / Jim / Übersetzt ins Deutsche von Pascal Senn
Copyright © 2007 Existenzgründung & Businessplan. All rights reserved.