Generationenvertrag

Allgemein 08 September, 2010

Im Rahmen von dem Generationenvertrag wird ein unterstellter gesellschaftlicher Konsens hinsichtlich der Solidarität und Verantwortung für kommende Generationen begründet. Sinn und  Zweck vom Generationenvertrag ist es, die Sicherung der Rente durch die gesetzliche Rentenversicherung zu gewährleisten.

Über die Einzahlung der Erwerbstätigen Personen im Rahmen ihrer Anstellung als Arbeitnehmer oder  ihrer Selbstständigkeit in die Rentenversicherung, erhalten die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Personen ihre Rentenzahlungen. Mit der Einzahlung in die Rentenversicherung erhalten die Erwerbstätigen einen Leistungsanspruch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsprozess. Das der Rentenversicherung zugrundeliegende Umlageverfahren wird durch den Generationenvertrag begründet.

Die zur Sicherung der übrigen sozialen Leistungen notwendigen Instrumente, in Form der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung, werden ebenfalls durch den Generationenvertrag begründet. Notwendig ist dies aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung im Alter, die mit erhöhten sozialen Leistungen verbunden sind.

Der Generationenvertrag ist auf gesellschaftliche Normen und Werte begründet, denen eine intergenerationale kommunikative Gerechtigkeit  zugrunde liegt. Problematisch gestaltet sich zunehmend die Erfüllung des Generationenvertrags aufgrund von Finanzierungsproblemen die in demografischen Veränderungen begründet sind. Aufgrund der allgemeinen höheren Lebenserwartung von Menschen decken die während der Erwerbszeit getätigten Beiträge nicht die Leistungsansprüche die während der Zeit nach dem Erwerbsleben entstehen.

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