Geschäftskonto und Existenzgründung

Tags: Allgemein, Geschäftskonto 13 Mai, 2008

Bei der Existenzgründung stellt sich die Frage, ob der Existenzgründer ein Geschäftskonto eröffnen muss oder ob die Finanzen des Unternehmens mit über das private Girokonto laufen können. Grundsätzlich gibt es hierzu keine gesetzlichen Regelungen, aufgrund der besseren Übersichtlichkeit empfiehlt sich jedoch eine getrennte Kontoführung.

Als Geschäftskonto kann der Gründer ein normales Girokonto verwenden, da die Finanzverwaltung diesbezüglich keine bestimmten Anforderungen an das Giro- oder Geschäftskonto stellt. Der Existenzgründer sollte allerdings darauf achten, dass Kontoauszüge am Automaten erhältlich sind (bei Offlinekonten) oder per Post zugestellt werden (bei Onlinekonten). Selbst ausgedruckte Kontoauszüge werden in vielen Fällen von der Finanzverwaltung nicht anerkannt. Die Kontoführungsgebühren bei Geschäftskonten liegen zwischen 0,- und 100,- Euro, abhängig von der Bank, bei welcher man das Konto eröffnet. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich daher, jedoch sollte beachtet werden, dass mit den Gebühren auch abweichende Dienst- und Beratungsleistungen verbunden sind.

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