Geschäftskonto

Tags: Geschäftskonto 19 April, 2008

Verfügt man über ein Geschäftskonto und man bezieht Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, laufen diese Fördergelder über das Privatkonto ab. Der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld sollen nämlich den Gründer als Privatperson in der Anfangszeit der Existenzgründung absichern und nicht die Selbstständigkeit. Somit werden diese Gelder nicht in der betrieblichen Buchführung geführt. Für den Antrag auf eines der Gelder benötigt man einen Businessplan. Auf ein Geschäftskonto können Gründer, die eine Geschäftsidee und einen Businessplan mit der kommenden Rechtsform Mini GmbH ( ein Euro GmbH, Unternehmergesellschaft, 1 Euro GmbH )umsetzen, nicht verzichten. Das Geschäftskonto ermöglicht allen Gesellschaftern der Unternehmergesellschaft Zugriff auf das Geschäftskonto. Nicht nur bei einer Mini GmbH kann das der Ausschlag für ein Geschäftskonto sein. Je nach Geschäftsidee und Businessplan werden viele oder wenige Geldbewegungen vorkommen. Daher müssen die Konditionen für ein Geschäftskonto auf die ermittelten wahrscheinlichen Geldtransfers abgestimmt werden. Ein Geschäftskonto bei einer Online-Bank ist dann denkbar, wenn man keine Schecks einlösen oder Bargeld einzahlen muss. Immer gilt, dass man sich Zeit für die Wahl des Geschäftskonto-Anbieters nehmen muss.

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