GmbH Reform
Tags: GmbH Gesetz, GmbH Reform, Mini GmbH, Momig GmbH Reform 04 September, 2008Lange hat der deutsche Bundestag die Entscheidung vor sich hergeschoben, doch nun ist es seit Juni 2008 beschlossen Sache, die GmbH Reform kommt und wird im November diesen Jahres in Kraft treten. Die GmbH Reform enthält für das GmbH Gesetz einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, den es umzusetzen gilt. So wird beispielsweise eine Unterform der GmbH eingeführt. Die so genannte Mini GmbH kann ohne eine Mindeststammeinlage gegründet werden und dennoch verfügt der Unternehmer über eine Beschränkung seiner Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft.
Durch die GmbH Reform wird es auch einige behördliche Veränderungen geben. So wird das Verfahren zur Eintragung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft und anderer Gesellschaften im Handelsregister abgekürzt und damit verbunden erhebliche Zeit und Kosten erspart. Die GmbH Reform sorgt aber nicht nur für eine vereinfachte und kostengünstige Unternehmensgründung, sondern möchte auch die Missbräuche bekämpfen, die in den letzten Jahren insbesondere im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren aufgetreten sind.
So schreibt das Momig im Zuge der GmbH Reform vor, dass die Angabe einer inländischen Geschäftsanschrift beim Handelsregister Pflicht ist. Zudem wurden auch die Tatbestände erweitert, die dazu führen, das eine Person von der Position als Geschäftsführer ausgeschlossen ist. Nach der GmbH Reform sind künftig auch die Gesellschafter gezwungen einen Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit zu stellen, sofern der Geschäftsführer der Mini GmbH beispielsweise seine Posten aufgegeben hat.
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