Grundlagenbescheid
Tags: grundlagenbescheid Lexikon 01 Oktober, 2010Ein Grundlagenbescheid stellt einen Verwaltungsakt dar, der die Grundlage für einen anderen Verwaltungsakt darstellt. Hinsichtlich von dem Grundlagenbescheid können der Feststellungsbescheid, der Einheitswertbescheid, der Grundsteuermessbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid unterschieden werden.
Der sogenannte Feststellungsbescheid regelt die Feststellung beispielsweise der Steuer als gesonderten Verwaltungsakt. In der Praxis erfolgt die gesonderte Überschuss- oder Verlustfeststellung durch das Lagefinanzamt im Falle des Vorliegens einer Vermietung bzw. eines Geschäftsbetriebs außerhalb der Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamts. Ferner erfolgt die Gewinn- oder Überschuss- oder Verlustfeststellung aus dem Rechnungswesen bei Vorliegen mehrerer Beteiligter durch das Lage- oder Betriebsfinanzamt in Form eines Feststellungsbescheids.
Der Gewerbesteuermessbescheid stellt einen Grundlagenbescheid für die Gewerbesteuererhebung dar, der durch das Finanzamt bekanntgegeben wird und den ermittelten Gewerbesteuermessbetrag beinhaltet. Der Feststellungsbescheid wird als Verwaltungsakt bestimmten Steuerbescheiden vorausgeschickt. Bezogener ist gem. § 179 AO der Steuerpflichtige dem der Feststellungsgegenstand im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nach § 39 AO zuzurechnen ist.
Der Einheitswertbescheid stellt gem. § 180 I Nr. 1 AO i.v.m. §§ 19 ff. BewG. eine Sonderform des Feststellungsbescheids zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen dar.
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