Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Tags: , , Unternehmergesellschaft 12 August, 2008

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft soll eine Variante der GmbH sein, die sich vor allem an mittelständische Gründer richtet, die eine entsprechende Rechtsform wählen wollen. Vor allem das anfängliche Stammkapital von einem Euro der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft stellt hierbei einen großen Vorteil dar. Kapital, das dringend für Einrichtung und Ausstattung des Betriebes benötigt wird, steht somit vorerst zur Verfügung und das Stammkapital der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft muss erst später durch Rücklagen aus den Jahresüberschüssen aufgebaut werden. Bis die Schwelle von 25 000 Euro erreicht wurde, muss aus den Jahresgewinnen ein Viertel zurückgelegt werden.

Die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft soll zudem durch eine Mustersatzung vereinfacht und beschleunigt werden. Die Mustersatzung ist für standardisierte Gründungen einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft geeignet und nur die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden. Somit senken sich auch die Notarkosten für Gründer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft.

Ein Kommentar zum Thema “Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”

  1. GmbH Gesetz | Existenzgründung & Businessplan sagt:

    […] der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft sieht das neue GmbH Gesetz Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs, insbesondere im […]

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