Lombardkredit
Tags: lombardkredit Lexikon 09 November, 2010Wird ein kurzfristiger Kredit bei einem Kreditinstitut gegen die Verpfändung beweglicher Vermögensgegenstände die einen hohen Grad an Liquidität im Sinne von §§ 1204, 1296 BGB aufweisen aufgenommen, handelt es sich um einen Lombardkredit. Die verpfändeten Gegenstände werden im Sinne des § 1215 BGB in den Besitz und die Verwahrung an den Kreditgeber überführt. Auch wenn das Eigentumsrecht an dem verpfändeten Gegenstand bei dem Kreditnehmer verbleibt ist der Kreditgeber gemäß § 1228 Abs. 2 BGB im Falle der Verletzung der Zahlungspflichten durch den Kreditnehmer zur Verwertung berechtigt.
Als bewegliche Vermögensgegenstände kommen für die Verpfändung im Rahmen des Lombardkredits Edelmetall, Effekten, Waren und Wechsel in Frage. Unterschieden werden können der echte und der unechte Lombardkredit. Der Unterschied der beiden Varianten liegt in der Art des gewährten Darlehns gemäß § 488 BGB. Dem echten Lombardkredit liegt ein Darlehn mit festem Betrag und dem unechten Lombardkredit ein Kontokorrentkredit mit variabler Höhe zugrunde. Aufgrund der geforderten Sicherheiten eignet sich der Lombardkredit nicht für die Finanzierung von Existenzgründungen. Bei diesen ist ein umfassender Finanzierungsplan als Teil von dem Geschäftsplan zu erstellen, der alternative Finanzierungsmöglichkeiten zum Lombardkredit enthält.
Ferner ist eine Unterscheidung der Arten des Lombardkredits in Effektenlombardkredit, Warenlombardkredit und Wechsellombardkredit möglich. Die Laufzeit von Lombardkrediten wird in der Regel nicht länger als für 2 Jahre vereinbart und die Rückzahlung der Kreditsumme ist am Ende der Laufzeit in einer Summe zu leisten. Die Abrufung der Kreditsumme kann in einem Ganzen oder mehreren Teilbeträgen erfolgen. Die Festlegung des Kreditzinses erfolgt in Abhängigkeit des Umfanges an Eigenkapital das der Kreditgeber als Kreditsicherheit zu hinterlegen hat.
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