Kosten

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Als Kosten gelten nach betriebswirtschaftlicher Anschauung alle in Geld bewerteten Mengen an Produktionsfaktoren, Dienstleistungen und öffentliche Abgaben, die im Rahmen des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses anfallen.

Jeder Werteinsatz, egal ob materieller  oder immaterieller Art, der zur Leistungserstellung im Unternehmen Verwendung findet, stellt Kosten dar. Nach volkswirtschaftlicher Anschauung werden als Kosten die sogenannten Opportunitätskosten verstanden, welche als Kosten der entgangenen Gelegenheit verstanden werden, bezeichnet. Welche Kosten im Rahmen einer Existenzgründung schätzungsweise anfallen werden, sollte bei der Erstellung des Liquiditäts- und Finanzierungsplans von einem Businessplan Existenzgründer analysiert werden.

Kosten können in Personalkosten, Materialkosten, Kapitalkosten, Fremdleistungskosten, Kosten der menschlichen Gesellschaft und Kosten des Umweltschutzes unterschieden werden. Diejenigen Kosten, die für Arbeitnehmer eines Unternehmens in Form von Löhnen, Gehältern, Lehrgeld, Provisionen, gesetzliche Aufwendungen und Nichtleistungslöhne aufzubringen sind, werden den Personalkosten zugerechnet.
Zu den Materialkosten werden sämtliche Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verstanden, die im Zuge der Fertigung verbraucht werden. Problematisch gestaltet sich teilweise die Zurechnung von Kosten, da zwischen direkt zurechenbaren Einzelkosten und nur indirekt zurechenbaren Gemeinkosten zu unterscheiden ist.

Kennzahl

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Eine Kennzahl stellt eine Maßzahl zur Quantifizierung einer Größe, eines Zustandes oder eines Vorgangs dar. Einer Kennzahl liegen Vorschriften zur quantitativen reproduzierenden Messung zugrunde. Zu unterscheiden sind relative Kennzahlen, die als Verhältniszahlen abhängig sind von der Ausprägung einer weiteren Größe und absolute Kennzahlen die nicht von anderen Größen determiniert werden.

Eine relative Kennzahl kann als dimensionsbehaftete relative Kennzahl wie beispielsweise der Stückpreis und Umsatz pro Kunde oder als dimensionslose relative Kennzahl wie der Fertigungsgrad oder die Umsatzrendite ausgestaltet sein. Eine absolute Kennzahl stellt die Mitarbeiterzahl und die Projektkosten dar. Der konkrete Wert einer Kennzahl zu einem bestimmten Zeitpunkt wird als Kennzahlenwert bezeichnet. Die Definierung verschiedener Kennzahlen, die den Umsetzungsgrad bzw. die erfolgreiche Umsetzung einzelner Strategien messbar machen, sollte im Rahmen der Erstellung von dem einer Gründung zugrunde liegenden Geschäftskonzept in Form einer Balanced Scorecard erfolgen.

Eine Form der Kennzahl stellt die ökonomische Kennzahl dar, die als ökonomischer Indikator zur Veranschaulichung gesamtwirtschaftlicher Trends Verwendung findet. Eine betriebswirtschaftliche Kennzahl wird hingegen zur Beurteilung von Unternehmen als Messinstrument der Erfüllung bestimmter Unternehmensziele verwendet. Mit Hilfe einer Kennzahl ist es möglich bestimmte Parameter eines Geschäftsprozesses messbar zu machen und gegebenenfalls als Normen zu definieren. Kennzahlen werden ferner zur Bewertung von Wertpapieren eingesetzt.

Ist Versteuerung

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Im Rahmen der Ist Versteuerung erfolgt die Umsatzsteuerberechnung nach Vereinnahmung eines Entgeltes um für kleine Unternehmen etwaige Liquiditätsengpässe, die sich aus der Umsatzsteuererhebung ergeben zu verhindern. Kommt die Istversteuerung zur Anwendung entsteht die Pflicht zur Steuerleistung gem. § 20 UStG erst mit dem Zahlungseingang.

Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes soll Unternehmen bis zu einer Umsatzgrenze von 500.000 Euro mit der Istversteuerung ein besserer Liquiditätsspielraum ermöglicht werden. Vorteilhaft gestaltet sich dabei der realisierte Zeitvorsprung bis zur Steuerzahlung. Auch aufgrund der zunehmenden Verschlechterung der Zahlungsmoral von Kunden sollen Unternehmen durch die Istversteuerung vor frühzeitigen Steuerbelastungen geschützt werden. Die Istversteuerung stellt demnach eine Möglichkeit zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen, insbesondere für eine Unternehmensneugründung dar.

Die Istversteuerung kann insbesondere von Kleinunternehmern, Unternehmern die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und Freiberuflern beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Insbesondere ist es möglich für Bauleistungen die Istversteuerung zu nutzen. Das Finanzamt kann in Folge dessen eine Genehmigung zur Istversteuerung unter Widerrufsvorbehalt für die Dauer von einem Kalenderjahr erteilen.

Holding

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Als Holding oder Holdingsgesellschaft wir die Muttergesellschaft verbundener Unternehmen bezeichnet. Die Holding stellt keine eigene Rechtspersönlichkeit dar, vielmehr ergibt sich ihre Daseinsberechtigung aus der gelebten Praxis. Die Organisation mehrerer Unternehmen unter einer Holding ist international weit verbreitet.

Das Organigramm einer Holding besteht mindestens aus 2 Ebenen in denen mehrere rechtlich Tochterunternehmen im Rahmen ihrer Selbstständigkeit einer Muttergesellschaft zugeordnet sind. Die Holding ist an allen Tochterunternehmen mit Kapital beteiligt. Besteht ein Mehrheitsbesitz oder liegt eine vertraglich geregelte Gewinnabführungspflicht an die Muttergesellschaft  vor, handelt es sich gem. § 18 Abs. 1 AktG um eine Konzernstruktur.

Sinn der Organisation von Unternehmen in einer Holding ist es die sich daraus ergebenden Steuervorteile auszunutzen und Kapitalbeteiligungsgrenzen zu umgehen. Ferner besteht durch die Organisationstruktur einer Holding die Möglichkeit Größen- und Spezialisierungsvorteile bei der Kapitalanlage zu realisieren. Nachteilig gestaltet sich bei einer Holding die Gefahr der Abhängigkeit und der Anonymisierung, die sich in einer Unkenntnis bzw. Ignoranz der Unternehmensziele der Muttergesellschaft bei den Tochtergesellschaften  wiederspiegeln kann.

Hebesatz

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Im Rahmen der Steuerbemessung zur Gewerbesteuer und Grundsteuer wird der Hebesatz verwendet um die zu erhebenden Gemeindesteuern individuell zu beeinflussen. Zu unterscheiden ist der Hebesatz Grundsteuer A, der für die Bemessung der Grundsteuer von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft angesetzt wird und der Hebesatz Grundsteuer B für sonstige Grundstücke. Mit dem Hebesatz der Gewerbesteuer können also 3 Arten von Hebesätzen unterschieden werden.

In welcher Höhe ein Hebesatz angesetzt wird obliegt allein der Gemeindevertretung und wird jährlich in der kommunalen Haushaltssatzung festgelegt. Wichtig ist es für Gemeinden den Hebesatz nicht zu hoch anzusetzen, da ansonsten die Gefahr der Abwanderung der Gewerbetreibenden besteht. Welcher Hebesatz für einen Unternehmer im Rahmen der Unternehmensgründung gilt sollte in dem Finanzierungsplan eines Businessplan Existenzgründer Berücksichtigung finden.

Die Berechnung der Steuerschuld erfolgt durch die Multiplikation des Steuermessbetrags mit dem Hebesatz. Die individuelle Festlegung des Hebesatzes ist nur in Grenzen für die Gemeinden möglich. Gemeinden haben gem. § 16 Abs. 4 S. 2 GewStG mindestens einen Hebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 200 zu erheben.

Die veröffentlichten Artikel im September 2010

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Auch im September veröffentlichten wir interessante und hilfreiche Artikel zu Wirtschaftsbegriffen die jeder Unternehmer oder Gründer kennen sollte. Im Folgenden werden diese noch einmal zusammengefasst.

Im Rahmen von Franchise-Verträgen wird in der Regel eine Franchise-Gebühr vereinbart. Diese ist von dem Franchisenehmer für die Zurverfügungstellung des Geschäftskonzepts über die einheitliche Geschäftsausstattung, Marken und Namensnutzung und etwaigen Ausbildungsleistungen durch den Franchisegeber, zu zahlen. Welchen Möglichkeiten der Zahlung der Franchise-Gebühr möglich sind zeigt der Artikel zur Franchisegebühr auf.

Im Rahmen von dem Generationenvertrag wird ein unterstellter gesellschaftlicher Konsens hinsichtlich der Solidarität und Verantwortung für kommende Generationen begründet. Welchen Zweck dieser hat und wie er begründet wird erfahren Leser im Beitrag zum Generationenvertrag anschaulich dargestellt.

Die gesetzliche Rentenversicherung als Bestandteil  der gesetzlichen Sozialversicherung dient der Alterssicherung erwerbstätiger Personen. In Form des Umlageverfahrens werden aus den zu zahlenden Beiträgen der erwerbstätigen Personen die heutigen Rentenzahlungen der Rentner finanziert. Für wen eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht beleuchtet der Fachartikel gesetzliche Rentenversicherung.

Das Grundkapital stellt bei der Gründung einer Aktiengesellschaft das in die Gesellschaft eingebrachte Kapital dar. Auch als Nominalkapital bezeichnet umfasst das Grundkapital die Gesamtheit der Nennwerte der ausgegebenen Stamm- und Vorzugsaktien. Welche gesetzlichen Regelungen für das Grundkapital bestehen zeigt der entsprechende Artikel auf.

Ein Grundlagenbescheid stellt einen Verwaltungsakt dar, der die Grundlage für einen anderen Verwaltungsakt darstellt. Hinsichtlich von dem Grundlagenbescheid können der Feststellungsbescheid, der Einheitswertbescheid, der Grundsteuermessbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid unterschieden werden. Welche Merkmale diese jeweils aufweisen stellt der Artikel zum Grundlagenbescheid dar.

Grundlagenbescheid

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Ein Grundlagenbescheid stellt einen Verwaltungsakt dar, der die Grundlage für einen anderen Verwaltungsakt darstellt. Hinsichtlich von dem Grundlagenbescheid können der Feststellungsbescheid, der Einheitswertbescheid, der Grundsteuermessbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid unterschieden werden.

Der sogenannte Feststellungsbescheid regelt die Feststellung beispielsweise der Steuer als gesonderten Verwaltungsakt. In der Praxis erfolgt die gesonderte Überschuss- oder Verlustfeststellung durch das Lagefinanzamt im Falle des Vorliegens einer Vermietung bzw. eines Geschäftsbetriebs außerhalb der Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamts. Ferner erfolgt die Gewinn- oder Überschuss- oder Verlustfeststellung aus dem Rechnungswesen bei Vorliegen mehrerer Beteiligter durch das Lage- oder Betriebsfinanzamt in Form eines Feststellungsbescheids.

Der Gewerbesteuermessbescheid stellt einen Grundlagenbescheid für die Gewerbesteuererhebung dar, der durch das Finanzamt bekanntgegeben wird und den ermittelten Gewerbesteuermessbetrag beinhaltet. Der Feststellungsbescheid wird als Verwaltungsakt bestimmten Steuerbescheiden vorausgeschickt. Bezogener ist gem. § 179 AO der Steuerpflichtige dem der Feststellungsgegenstand im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nach § 39 AO zuzurechnen ist.

Der Einheitswertbescheid stellt gem. § 180 I Nr. 1 AO i.v.m. §§ 19 ff. BewG. eine Sonderform des Feststellungsbescheids zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen dar.

Grundkapital

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Das Grundkapital stellt bei der Gründung einer Aktiengesellschaft das in die Gesellschaft eingebrachte Kapital dar. Auch als Nominalkapital bezeichnet umfasst das Grundkapital die Gesamtheit der Nennwerte der ausgegebenen Stamm- und Vorzugsaktien. Die Einbringung von dem Grundkapital kann auf verschiedene Arten erfolgen. Möglich sind Bar-, Sach- und Umwandlungseinlagen die in ihrer Gesamtheit die gem. § 7 AktG vorgeschriebenen 50.000 Euro zur Gründung umfassen müssen. Nach der Gründung kann das Grundkapital durch weitere Einlagen nach internem Beschluss erhöht werden.

Die Haftung ist bei einer Aktiengesellschaft in Höhe des gesamten Grundkapitals geregelt.  Die einzelnen Aktionäre haften nur in Höhe ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten einer Aktiengesellschaft. Über die Beteiligung von Aktionären an einer Aktiengesellschaft erfolgt die Finanzierung des Grundkapitals über Eigenkapital. Überlegungen zur Finanzierung einer Aktiengesellschaft sind bereits im Zuge der Erstellung von dem Unternehmenskonzept durch die Gründer anzustellen.

Für das Grundkapital besteht eine Bilanzierungspflicht in Form des Ausweises als gezeichnetes Kapital. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft stellt das Äquivalent des Stammkapitals einer GmbH bzw. Unternehmergesellschaft dar.

Gesetzliche Rentenversicherung

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Die gesetzliche Rentenversicherung als Bestandteil  der gesetzlichen Sozialversicherung dient der Alterssicherung erwerbstätiger Personen. In Form des Umlageverfahrens werden aus den zuzahlenden Beiträgen der erwerbstätigen Personen die heutigen Rentenzahlungen der Rentner finanziert. Nach dem Ende des Erwerbslebens einer Person hat diese, in Abhängigkeit der Dauer der Rentenbeitragszahlung, einen Anspruch auf Rentenzahlung.

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die deutsche Rentenversicherung  deren gesetzliche Grundlage das SGB VI bildet. Als Rentenleistungen zahlt die gesetzliche Rentenversicherung Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrente. Ob eine Rentenzahlung in entsprechender Form gezahlt wird, entscheidet sich nach versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen die der Rentenanwärter zu erfüllen hat. Selbstständige Personen für die nach der Umsetzung von einer Geschäftsidee keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht können sich trotzdem freiwillig in dieser versichern.

Neben der Regelaltersrente können  die Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen-,  Waisen-, Früh-  und die Witwenrente im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung unterschieden werden. Um einen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente zu erhalten, muss einen Mindestversicherungszeit von 5 Jahren vor dem Versterben bestanden haben. Die Witwenrente existiert in Form der kleinen und der großen Witwenrente.

Generationenvertrag

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Im Rahmen von dem Generationenvertrag wird ein unterstellter gesellschaftlicher Konsens hinsichtlich der Solidarität und Verantwortung für kommende Generationen begründet. Sinn und  Zweck vom Generationenvertrag ist es, die Sicherung der Rente durch die gesetzliche Rentenversicherung zu gewährleisten.

Über die Einzahlung der Erwerbstätigen Personen im Rahmen ihrer Anstellung als Arbeitnehmer oder  ihrer Selbstständigkeit in die Rentenversicherung, erhalten die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Personen ihre Rentenzahlungen. Mit der Einzahlung in die Rentenversicherung erhalten die Erwerbstätigen einen Leistungsanspruch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsprozess. Das der Rentenversicherung zugrundeliegende Umlageverfahren wird durch den Generationenvertrag begründet.

Die zur Sicherung der übrigen sozialen Leistungen notwendigen Instrumente, in Form der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung, werden ebenfalls durch den Generationenvertrag begründet. Notwendig ist dies aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung im Alter, die mit erhöhten sozialen Leistungen verbunden sind.

Der Generationenvertrag ist auf gesellschaftliche Normen und Werte begründet, denen eine intergenerationale kommunikative Gerechtigkeit  zugrunde liegt. Problematisch gestaltet sich zunehmend die Erfüllung des Generationenvertrags aufgrund von Finanzierungsproblemen die in demografischen Veränderungen begründet sind. Aufgrund der allgemeinen höheren Lebenserwartung von Menschen decken die während der Erwerbszeit getätigten Beiträge nicht die Leistungsansprüche die während der Zeit nach dem Erwerbsleben entstehen.


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