Reisekosten
Tags: reisekosten Lexikon 14 Dezember, 2010Als Reisekosten gelten alle Kosten die im Zusammenhang mit Reisen entstehen, die der Erfüllung betrieblicher oder beruflicher Aufgaben dienen. Befindet sich ein Arbeitnehmer auf einer Reise die nicht dem Zweck der privaten Lebensführung dient und eine Abwesenheit sowohl von der regelmäßigen Arbeitsstätte als auch von der Wohnung notwendig ist, handelt es sich bei den dabei entstehenden Kosten um Reisekosten die vom Arbeitgeber eines Arbeitnehmers erstattet bzw. von Selbstständigen als Betriebsausgaben angesetzt werden können.
Die Erstattung der Reisekosten kann gemäß § 3 Nr. 13, 16 EStG steuerfrei durch den Arbeitgeber in bar oder über das Geschäftskonto erfolgen. Der Arbeitgeber ist unter Hinnahme aller daraus entstehenden Nachteile berechtigt, nur die günstigste Alternative als Erstattungsgrundlage anzusetzen.
Reisekosten können in Form von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, und Reisenebenkosten anfallen. Unerheblich für die Deklaration als Reisekosten ist die Dauer einer betriebsbedingten Reise. Fahrtkosten können prinzipiell bei Nutzung des Privatfahrzeugs anteilig gemäß Einzelnachweis oder über eine Kilometerpauschale abgerechnet werden. Als Reisenebenkosten können beispielsweise Parkgebühren, Maut oder Telefonkosten anfallen.
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