Basel 2

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Unter Basel 2 werden alle Eigenkapitalvorschriften für die Bankenaufsicht zusammengefasst, die vom Basler Ausschuss innerhalb der letzten Jahre vorgeschlagen wurden, bezeichnet. Die Pflicht diese Vorschriften von allen Kreditinstituten und Finanzierungsdienstleistungsinstituten anzuwenden besteht seit dem 1. Januar 2007 innerhalb der Europaischen Union.

Ziel des Terminus Basel 2 ist es eine angemessene Eigenkapitalausstattung von Instituten und einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Rahmen der Kreditvergabe und des Kredithandels zu gewährleisten. Gegenstand der Erweiterung von Basel 1 zu Basel 2 stellt die stärkere Ausrichtung der Eigenkapitalanforderungen am realen Risiko dar. Im Zuge dessen soll eine stärkere Annäherung an den Eigenkapitalbedarf der Institute realisiert werden. Ergebnis einer strengen Umsetzung der Vorgaben von Basel 2 geht mit einer großen Unwahrscheinlichkeit hinsichtlich der Vergabe von riskanten Krediten, bspw. im Rahmen einer Existenzgründung, einher.

Kritik gegenüber Basel 1, die die Vorschriften nach Basel 2 notwendig machten, bestehen hinsichtlich der Fehlallokation des aufsichtsrechtlichen Kapitals aufgrund von Anreizen zur Kreditvergabe an Kunden mit schlechter Bonität, die Einbeziehung weniger relevanter Risiken und der mangelnden Konformität aufsichtsrechtlicher Prüfung und Veröffentlichung von Risikoinformationen.


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