Das Betriebsergebnis stellt den Gewinn eines Unternehmens aus dem Saldo der Einnahmen und Ausgaben, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit angefallen sind, dar. Als wirtschaftliche Kennzahl wird das Betriebsergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung im Sinne des § 275 HGB als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ermittelt. Im Rahmen der Erfolgsanalyse eines Unternehmens erfolgt die Aufrechnung von Erträgen und Aufwendungen einer Periode, die im Rahmen der Betriebstätigkeit angefallen sind.
Das Gegenstück des Betriebsergebnisses stellt das neutrale Ergebnis dar, welches sich aus außerordentlichen und betriebsfremden Geschäftsvorgängen ergibt. Zu diesen zählen unter anderem betriebszweckfremde Erfolgsbeiträge, periodenfremde und wertunangemessene Erträge und Aufwendungen. Zu den außerordentlichen Erfolgsbeiträgen gehören Aufwendungen die in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen und nicht als verursachungsgerecht anzusehen sind.
Die Abgrenzung hinsichtlich zeitlichem und sachlichem Gegenstand wird in der Regel innerhalb der Finanzbuchführung vorbereitet und anschließend im Rahmen des Jahresabschlusses zum Zwecke der externen Rechnungslegung zusammengefasst. Das Betriebsergebnis stellt für den Unternehmer eine entscheidende Kennzahl zu Beurteilung des Erfolgs des Kerngeschäfts im Sinne des Unternehmenskonzepts dar.
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