Das Bundesministerium für Arbeit und Gesundheit

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Das Bundesministerium für Arbeit mit Sitz in Berlin und Bonn hat die Aufgabe Strategien zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Arbeitssicherung zu entwickeln und umzusetzen. Ferner obliegt es dem Bundesministerium für Arbeit (BMAS) die Integration behinderter Menschen zu forcieren und eine umfassende soziale Sicherung zu gewährleisten.

Der unmittelbare Geschäftsbereich des BMAS ist das Arbeits- und Sozialgericht auf Bundesebene, das Bundesversicherungsamt und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Das BMAS ist für die Arbeitsmarktpolitik, das Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Rente und die soziale Sicherung zuständig. In Bezug auf den Arbeitsmarkt obliegt es dem BMAS Arbeitsmarktstatistiken zu erstellen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende zu gewährleisten und das Vermittlungs- und Förderungsangebot zu bestimmen. Hinsichtlich des Arbeitsrechts regelt das BMAS die Rechtsgrundlagen zum Arbeitsverhältnis, Regelungen zum Mindestlohn und der Entsendung von Arbeitnehmern sowie allgemeinverbindliche Tarifverträge.

Im Rahmen des Arbeitsschutzes werden Regelungen zur Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung, medizinischem Arbeitsschutz, Arbeitsmitteln und Anlagen wie zur Geräte- und Produktsicherheit getroffen. Ein Unternehmen hat bereits im Businessplan die Anforderungen des Bundesministeriums für Arbeit einzukalkulieren und frühestmöglich mit der Umsetzung dieser zu beginnen.


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