Als pagatorische Kosten werden alle Ausgaben eines Unternehmens bezeichnet, die im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung durch Auszahlungsströme anfallen und für die Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit unvermeidbar sind. Kalkulatorische Kosten wie die Kosten die durch Fehlmengen entstehen und Verrechnungspreise werden nicht den pagatorischen Kosten zugerechnet.
Als Bewertungsrundlage für die pagatorischen Kosten werden ausschließlich tatsächliche Ausgaben, das heißt denen reale Auszahlungsströme gegenüber stehen, herangezogen. Demzufolge können die pagatorischen Kosten mit dem betriebsbedingten Aufwand gleichgesetzt werden. Im Zuge des Schrittes in die Selbstständigkeit ist ein ausführlicher Geschäftsplan zu der Geschäftsidee zu erstellen, in welchem im Rahmen der Finanzplanung auch die pagatorischen Kosten zu berücksichtigen sind. Ein solcher Geschäftsplan kann mit Hilfe von einem Businessplan Muster erleichtert erstellt werden.
In diesem Zusammenhang kann der pagatorische Gewinn ermittelt werden, der sich aus der Differenz von Ertrag und Aufwand, die zahlungswirksam sind, ergibt. Als pagatorische Kosten zählen beispielsweise Lohnkosten, Kosten für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und Lagerkosten.
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