Als Selbständigkeit im persönlichen Sinne bezeichnet man die Fähigkeit und Bereitschaft das eigene Handeln und Reden zu verantworten. Selbständiges Denken und Handeln ermöglichen eine aktive Lebensgestaltung, basierend auf einer langfristigen Lebensplanung. Dieses Verständnis dafür ermöglicht bewusstes Handeln und die Entwicklung einer eigenen Selbständigkeit, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen.
Selbständigkeit im beruflichen Sinne stellt eine selbstständige Tätigkeit auf eigenem finanziellem und unternehmerischem Risiko dar. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wird auch als Existenzgründung bezeichnet. Die Abgrenzung einer beruflichen Selbständigkeit wird aus dem SGB abgeleitet und definiert eine persönliche nicht abhängige Tätigkeit im Gegensatz zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.
Merkmale, die für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sprechen, sind u.a.: das eigene Unternehmensrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und Arbeitszeit sowie die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit. Diese Merkmale sollten im Fall der Selbständigkeit überwiegen, wobei es in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten gibt eine solche Abgrenzung zu finden um Scheinselbständigkeit davon zu unterscheiden.
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