Unternehmergesellschaft
Tags: 1 Euro GmbH, ein Euro GmbH, Euro GmbH, haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, Mini GmbH, UG, Unternehmergesellschaft Unternehmergesellschaft 07 August, 2008Ende diesen Jahres ist es so weit, die neue Kapitalgesellschaft in Form der Unternehmergesellschaft kann gegründet werden. Die Unternehmergesellschaft, kurz UG erfordert keine Mindeskapitaleinlage und ist haftungsbeschränkt. Dies bedeutet der Unternehmer kann sein Haftungsrisiko auf das Vermögen der Gesellschaft beschränken und muss nicht mit seinem Privatvermögen haften.
Die Unternehmergesellschaft soll ein Ebenbild zur englischen Limited werden und somit die hohe Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland stoppen. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber mit der Reform des GmbH- Gesetzes vor, dass Gründungsverfahren der neuen Mini GmbH, wie sie auch genannt wird, zu vereinfachen und damit effektiver und unkomplizierter zu machen. Es wird daher auch vorgedruckte Formulare und eine Mustersatzung geben, die nicht mehr notariell beurkundet werden muss und somit für den Gründer Zeit und Kosten erspart.
Für den Gesetzgeber war es dennoch wichtig der Unternehmergesellschaft ein rechtssicheres und glaubhaftes Auftreten zu verleihen. Folglich muss der Gründer einer ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) 25% seine Jahresgewinne ansparen, allerdings nur bis zur Schwelle der Mindeskapitaleinlage der normalen GmbH in Höhe von 25.000 Euro. Mit Erreichen dieser Grenze ist eine Umwandlung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft hin zur klassischen GmbH möglich.
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